Strafen für Cybermobbing
Cybermobbing ist strafbar

Cybermobbing bedeutet, dass eine Person gezielt über das Internet oder soziale Medien beleidigt, bloßgestellt, ausgegrenzt oder sogar bedroht wird. Das kann in Form verletzender Kommentare, dem Verbreiten Bilder oder durch gezielte Gerüchte geschehen.
Was viele unterschätzen: Cybermobbing ist kein harmloser Streich, sondern kann tiefgreifende seelische Schäden verursachen – und es kann strafrechtliche Konsequenzen haben. Bestimmte Handlungen erfüllen in Deutschland sogar den Tatbestand verschiedener Straftaten, etwa Beleidigung, Bedrohung oder übler Nachrede.
Gerade für Jugendliche und junge Erwachsene ist es wichtig zu wissen: Wer andere online angreift oder fertig macht, macht sich unter Umständen strafbar. Und diese Folgen können ernst sein – selbst dann, wenn man noch sehr jung ist. Neben möglichen Strafen kann auch der eigene Ruf dauerhaft Schaden nehmen.
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Welche Straftatbestände können bei Cybermobbing erfüllt sein?

Beim Cybermobbing können verschiedene Straftatbestände greifen – je nachdem, was genau passiert ist:
- Beleidigung (§ 185 StGB):
Wer jemanden beschimpft oder herabwürdigt, riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu 1 Jahr oder eine Geldstrafe. - Üble Nachrede (§ 186 StGB):
Wer falsche Behauptungen über eine Person verbreitet, um deren Ruf zu schädigen, kann mit bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe bestraft werden. - Verleumdung (§ 187 StGB):
Wer bewusst Unwahrheiten über andere verbreitet, um sie zu schaden, muss mit bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafeoder Geldstrafe rechnen. - Nötigung (§ 240 StGB):
Wenn jemand durch Gewalt oder Drohungen zu etwas gezwungen wird, kann das eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder eine Geldstrafe nach sich ziehen. - Bedrohung (§ 241 StGB):
Wer jemandem ernsthaft droht, ihm oder nahestehenden Personen etwas anzutun, macht sich strafbar – mit bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. - Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB):
Wer heimlich Fotos oder Videos macht und verbreitet, etwa in peinlichen Situationen, kann mit bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden.
Was gilt für Minderjährige? – Das Jugendstrafrecht
Auch Jugendliche können für Cybermobbing zur Rechenschaft gezogen werden – allerdings gelten für sie besondere Regeln:
- Kinder unter 14 Jahren sind strafunmündig – sie können strafrechtlich nicht belangt werden.
- Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren unterliegen dem Jugendgerichtsgesetz (JGG).
- Der Fokus liegt auf erzieherischen Maßnahmen, nicht auf Strafe im klassischen Sinne.
- Mögliche Folgen sind zum Beispiel:
• Ableisten von Sozialstunden
• Teilnahme an einem Anti-Gewalt-Training
• Gespräche mit der Jugendgerichtshilfe
Zivilrechtliche Konsequenzen für Täter:innen
Neben dem Strafrecht gibt es auch zivilrechtliche Möglichkeiten, gegen Cybermobbing vorzugehen:
- Unterlassungsanspruch:
Täter:innen können verpflichtet werden, bestimmte Aussagen oder Handlungen zu unterlassen. - Schadensersatz & Schmerzensgeld:
Opfer können eine finanzielle Entschädigung verlangen – zum Beispiel, wenn sie psychisch stark belastet wurden. - Einstweilige Verfügung:
Gerichte können schnell eingreifen und bestimmte Handlungen verbieten – etwa das Veröffentlichen von Bildern oder Nachrichten.
Fazit: Konsequenzen kennen – Verantwortung übernehmen
Cybermobbing ist kein Spaß. Wer andere online mobbt, muss mit ernsthaften rechtlichen Folgen rechnen – auch als Jugendliche:r.
👉 Informiere dich über deine Rechte und Pflichten.
👉 Wenn du unsicher bist oder Hilfe brauchst, sind wir für dich da.
Wissen schützt – und hilft, Verantwortung zu übernehmen.