Cybergrooming ist eine Straftat
Cybergrooming – Eine ernstzunehmende Straftat mit schweren Folgen

Cybergrooming ist nicht nur eine besonders perfide Form der Online-Belästigung, sondern in Deutschland auch ein klar definierter Straftatbestand. Dabei nutzen Täter:innen gezielt digitale Kommunikationswege – wie Chats, soziale Netzwerke oder Online-Spiele –, um das Vertrauen von Kindern und Jugendlichen zu gewinnen. Schritt für Schritt versuchen sie, diese in sexuelle Gespräche zu verwickeln oder zu sexuellen Handlungen zu drängen.
Die Folgen für Betroffene sind oft gravierend: Neben emotionalen Verletzungen können langfristige psychische Belastungen entstehen, die ein Leben lang nachwirken. Um Kinder und Jugendliche vor dieser Gefahr zu schützen, sieht der Gesetzgeber empfindliche Strafen vor – und das schon beim Versuch, einen solchen Kontakt anzubahnen.
Du brauchst Hilfe?
Wenn du von Cybergrooming betroffen bist, zögere nicht: Sprich darüber, hol dir Unterstützung und nutze Beratungsangebote wie JUUUPORT – anonym, kostenlos und von jugendlichen Scouts auf Augenhöhe.
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Cybergrooming als Straftatbestand (§ 176b StGB)
Nach § 176b Strafgesetzbuch ist es strafbar, auf ein Kind unter 14 Jahren mittels digitaler Medien einzuwirken, um es zu sexuellen Handlungen zu bewegen.
Wichtige Punkte:
- Auch der Versuch ist strafbar – seit 2020 gilt dies selbst dann, wenn der Täter irrtümlich annimmt, mit einem Kind zu kommunizieren.
- Das Strafmaß reicht von drei Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe.
- Die Gesetzesänderung dient dem präventiven Schutz von Kindern im Internet.
Weitere relevante Straftatbestände
Neben § 176b StGB können weitere Gesetze greifen, wenn Täter:innen bestimmte Handlungen begehen:
- Besitz und Verbreitung kinderpornografischer Inhalte (§ 184b StGB) – gilt auch für digitale Bilder und Videos.
- Erpressung oder Nötigung (§ 240 StGB) – wenn Opfer unter Druck gesetzt oder bedroht werden.
- Identitätsmissbrauch – z. B., wenn Täter sich als Minderjährige ausgeben, um das Vertrauen von Kindern zu erschleichen.
Was du tun kannst – Tipps für den Ernstfall

Wenn du betroffen bist oder einen Verdacht hast, ist schnelles Handeln wichtig:
- Sichere Beweise – mache Screenshots von Nachrichten, Profilen und Chats.
- Brich den Kontakt ab und blockiere die Person in allen Kanälen.
- Vertraue dich jemandem an – z. B. Eltern, Lehrkräften oder Freund:innen.
- Melde den Vorfall auf der Plattform und erstatte wenn möglich Anzeige.
- Hole dir professionelle Hilfe, z. B. in unserer Online Beratung:
Gemeinsam gegen Cybergrooming
Cybergrooming ist kein Kavaliersdelikt – es ist eine schwerwiegende Straftat mit hohen Strafen für Täter:innen. Aufklärung, schnelles Handeln und gegenseitige Unterstützung sind entscheidend, um Kinder und Jugendliche zu schützen.
👉 Wenn du betroffen bist: Sprich darüber und suche Hilfe – gemeinsam können wir etwas verändern.