Wie geht die FSM gegen rechtswidrige Online-Inhalte vor?

Wir alle können dazu beitragen, dass das Internet zu einem besseren Ort wird. Wie das geht? Indem wir illegale Inhalte im Internet melden. Das kannst Du zum Beispiel direkt hier bei unserer Meldestelle tun. 

Aber was genau kannst Du eigentlich melden?
Und was passiert dann mit Deiner Meldung bzw. dem gemeldeten Inhalt?

Das erklärt die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) in diesem Interview.

Was genau ist die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter? Wie macht ihr Euch für den Schutz von Jugendlichen im Internet stark?

Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (kurz: FSM) ist ein gemeinnütziger Verein. Seit mehr als 25 Jahren arbeiten wir daran, dass Kinder und Jugendliche mit einem sichereren und besseren Internet aufwachsen können – insbesondere durch die Bekämpfung illegaler, jugendgefährdender und entwicklungsbeeinträchtigender Online-Inhalte. Dazu betreibt die FSM eine Beschwerdestelle, an die sich alle kostenlos wenden können, um strafbare und jugendgefährdende Online-Inhalte zu melden. Als anerkannte Selbstkontrolleinrichtung beaufsichtigt und berät die FSM außerdem eine Vielzahl von Unternehmen aus der Telekommunikations- und Online-Branche. Hier geht es uns darum, dass Online-Jugendschutz rechtlich, technisch und pädagogisch verankert ist.

Ein weiterer Schwerpunkt der FSM ist unsere medienpädagogische Arbeit. Mit den Projekten „Medien in die Schule“, „Elternguide.online“ und „weitklick“ unterstützen wir Eltern, Lehrkräfte und Heranwachsende mit vielfältigen Medienbildungsangeboten dabei, digitale Medien sicher und selbstbestimmt zu nutzen.

Wie kann man sich Eure Arbeit hinter den Kulissen des JUUUPORT Meldeformulars vorstellen? Was passiert Schritt für Schritt, wenn jemand eine Meldung über das Formular abgeschickt hat?

Als erstes prüfen wir den gemeldeten Inhalt und schauen uns die Seite oder den Post an. Deshalb ist es so wichtig, dass wir immer eine gültige URL, also eine genaue Internetadresse, erhalten. Screenshots helfen dabei leider nicht, da der Inhalt zum Zeitpunkt der Überprüfung noch online sein muss. Nachdem wir den Inhalt gesichtet haben, nehmen wir eine rechtliche Bewertung vor. Das bedeutet: Wir beurteilen, ob der Inhalt gegen ein Jugendmedienschutzgesetz verstößt. Ist das nicht der Fall, schreiben wir euch eine Nachricht und teilen euch mit, dass hier kein rechtlicher Verstoß vorliegt.

Ist eure Beschwerde „begründet“, verstößt der gemeldete Inhalt also gegen ein für uns relevantes Gesetz, können wir sehr oft helfen. Plattformen wie TikTok, Snapchat, Instagram und YouTube, die von vielen Jugendlichen genutzt werden, gehören zu den Mitgliedern der FSM – zu denen haben wir einen sehr guten Draht. Wir weisen die Plattform auf den Verstoß hin und fordern sie auf, bis zu einem bestimmten Datum den Inhalt zu entfernen oder abzuändern. Wir bleiben so lange dran, bis unser Mitglied tätig geworden ist. Wir sprechen also nicht die Person an, die den gemeldeten Inhalt gepostet hat, sondern direkt die Plattform, auf der der Inhalt gepostet wurde.

Betreiber von Websites, die auf Servern in Deutschland gespeichert sind, oder Anbieter, deren Firmensitz in Deutschland liegt, weisen wir außerdem direkt auf die deutsche Rechtslage hin und bitten um eine Änderung der Inhalte. Erfolgt dies trotz unseres Hinweises nicht, wird die Seite an die zuständige Landesmedienanstalt geschickt, die dort prüft, ob gegen den Anbieter ein medienrechtliches Verfahren eröffnet wird.

Bei Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen informieren wir sofort das Bundeskriminalamt (BKA) und bitten den Hostprovider um Entfernung der Inhalte. Über den Ausgang des Verfahrens erhalten wir keine Rückmeldung, allerdings prüfen wir regelmäßig, ob der Inhalt noch online ist.

In anderen Fällen, wenn es z. B. um Webseiten geht, die im Ausland liegen, haben wir weniger Möglichkeiten, da im Ausland meist ein anderes Recht gilt und der Inhalt nach der Rechtslage im Ausland eventuell gar nicht verboten ist. Ist der Verstoß aber so schwer, dass der Inhalt in Deutschland absolut verboten wäre, beantragen wir bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) die Indizierung der Seite. Eine Indizierung bedeutet, dass die Seite in den Suchergebnissen der deutschen Suchmaschinenanbieter, z.B. google.de, nicht mehr angezeigt wird.

Wurde der Inhalt entfernt, die Indizierung beantragt oder die Landesmedienanstalt eingeschaltet, informieren wir den Absender der Beschwerde über diesen Schritt. Das Beschwerdeverfahren ist dann für uns beendet.

Hast Du Tipps für Do’s und Dont’s zum Melden von Inhalten? Wie genau muss eine Meldung bei JUUUPORT aussehen, damit ihr sie gut bearbeiten könnt? Welche Angaben dürfen z.B. nicht fehlen?

Um die Meldung zu bearbeiten, brauchen wir zuerst den Link (URL / Website-Adresse) des Online-Inhalts. Ohne einen funktionierenden Link können wir den Inhalt nicht prüfen. Wichtig ist dabei, dass der Link zu dem genauen Inhalt führt, den wir uns anschauen sollen (z. B. Post, Kommentar, Bild, Video etc.). Hierbei hilft uns auch der Beschreibungstext aus dem Meldeformular. Beschreibt dort am besten genau, worum es geht. Wenn ihr eine E-Mail-Adresse angegeben habt, können wir euch am Ende unserer Prüfung eine Rückmeldung geben.

Wie lange dauert es, eine solche Meldung zu bearbeiten? Wenn eine Meldung relevant ist und man eine E-Mail-Adresse im Formular angegeben hat: Wie lange dauert es, bis man von Euch eine Antwort bekommt?

Jede Meldung wird individuell und in der Regel tagesaktuell von meinen Kollegen und mir geprüft. Abends, am Wochenende und an Feiertagen arbeiten wir nicht – in der Zeit werden also keine Meldungen bearbeitet. Die Bearbeitungsdauer ist außerdem je nach Inhalt unterschiedlich. Liegt ein Verstoß gegen jugendmedienschutzrechtliche Vorschriften vor, können wir verschiedene Maßnahmen einleiten (s. Antwort auf Frage 2). Erst wenn wir damit fertig sind, können wir euch per E-Mail informieren. Schaut am besten auch in eurem Spam-Ordner nach, ob unsere Antwort dort gelandet ist.

Wie viele Meldungen bearbeitet Ihr schätzungsweise pro Jahr? Welche Erfolge erzielt Ihr bei diesen Meldungen? Wie viele Inhalte werden gelöscht bzw. wie viele Personen werden angezeigt?

Im Jahr 2023 haben wir insgesamt 30.573 Meldungen erhalten. Das war für uns ein Rekord – so viele Meldungen haben wir noch nie in einem Jahr erhalten (2022: 12.956 Meldungen; 2021: 14.205 Meldungen).

Den größten Anteil dieser Meldungen machten Darstellung des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen (57 %, 12.918 Fälle) aus. Den zweitgrößten Anteil haben pornografische Inhalte ausgemacht (39 %, 8.889 Fälle). Hierbei handelt es sich um Fälle von Pornografie, die für Kinder und Jugendliche frei zugänglich waren. Zu jeweils kleineren Anteilen wurden uns außerdem Darstellungen extremer Gewalt (3 %, 585 Fälle), weitere jugendgefährdende Inhalte (ca. 1 %, 227 Fälle) und Hasskriminalität (ca. 1 %, 120 Fälle) gemeldet.

Unsere Erfolge zeigen sich insbesondere bei der Löschung von Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger (2023: 12.918 Fälle). Sind die Inhalte auf deutschen Servern gespeichert, schaffen wir es recht schnell, dass sie gelöscht werden. 2023 sind im Durchschnitt 1,2 Tage von der Meldung bei uns bis zur Löschung durch den Hoster, also den Serverbetreiber, vergangen. Die Löschquote liegt bei 100 Prozent, d. h. alle diese uns gemeldeten Inhalte wurden gelöscht. Liegen die Inhalte auf ausländischen Servern, sind wir auf unsere internationalen Kooperationspartner angewiesen. Die Löschquote war in diesen Fällen im Jahr 2023 mit 87 Prozent etwas niedriger.

Ziel unserer Arbeit ist es, dass rechtswidrige Inhalte aus dem Netz verschwinden. Die FSM erstattet in keinem Fall direkt Strafanzeige bei der Polizei oder ist anderweitig an der Strafverfolgung beteiligt. Es ist euch freigestellt, parallel zu einer Meldung bei der FSM-Beschwerdestelle Anzeige bei der Polizei zu erstatten (z. B. über eine Online-Wache). Wichtig zu wissen ist dabei, dass es bei einer Anzeige um die Bestrafung der Täterinnen und Täter geht und sie nicht automatisch zur Löschung des jeweiligen Inhaltes führt.

Mehr Infos zur Arbeit der Beschwerdestelle in Zahlen.

Ist Dir in Deiner Zeit bei der FSM eine Meldung besonders in Erinnerung geblieben?

Aufgrund der Schwere mancher Verstöße und der brutalen oder grausamen Darstellung mancher Inhalte sowie der strafrechtlichen Relevanz geben wir über konkrete Inhalte keine Auskunft. Positiv in Erinnerung bleibt jedoch stets, wenn wir von Betroffenen kontaktiert werden und erfahren, dass wir helfen konnten.

Viele Jugendliche sind der Meinung, dass das Melden von Inhalten im Internet gar nichts bringt, weil danach sowieso nichts passiert. Was ist Deine Meinung dazu? Warum findest Du das Melden von Inhalten wichtig?

Nicht ohne Grund sind manche Inhalte online wie offline verboten (z. B. Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen oder Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger). Außerdem gibt es zum Schutz von Kindern und Jugendlichen Regelungen, dass bestimmte Inhalte (z. B. Pornografie) nicht frei zugänglich sein dürfen. Es ist wichtig, dass sich Anbieter von Online-Diensten an diese Regeln halten. Wir als Beschwerdestelle sind auf die Hinweise von Userinnen und Usern angewiesen, da wir nicht selbst auf die Suche nach rechtswidrigen Online-Inhalten gehen können – dafür ist das Team der FSM-Beschwerdestelle schlicht nicht groß genug. Wenn euch also illegale oder jugendgefährdende Inhalte auffallen, meldet sie uns – nur so können wir handeln.

Die FSM-Beschwerdestelle gibt es seit 1997 und wir haben gut zu tun. Es stimmt also nicht, dass gar nichts passiert. Unsere Arbeitsgrundlage ist allerdings der Jugendmedienschutz, wir können also nicht bei allen Problemen im Netz weiterhelfen. Manchmal bietet sich eher der Meldeweg direkt über die Plattform an. Wenn ihr Gesprächsbedarf habt, wendet euch am besten an die Beratungsangebote von JUUUPORT, der Nummer gegen Kummer oder dem Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch.

Dein Klick zählt!

Melde illegale Inhalte im Netz.

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