Wie macht sich eco für den Schutz von jungen Leuten im Netz stark?

Alexandra Koch-Skiba ist Leiterin der eco Beschwerdestelle und erzählt uns im Interview, wie sie sich gemeinsam mit ihrem Team für Kinder- und Jugendschutz im Internet stark macht. – Und wie sie gegen illegale Inhalte im Internet vorgeht.

Was genau ist die eco Beschwerdestelle? Wie macht ihr euch für den Schutz von Jugendlichen im Internet stark?

Die eco Beschwerdestelle ist ein Engagement des eco-Verbands. Seit über 25 Jahren setzen wir uns mit unterschiedlichen Aktivitäten für einen praktikablen Online-Jugendschutz und die Bekämpfung illegaler Internetinhalte ein. Dabei kooperieren wir beispielsweise mit Online-Diensten, dem BKA und inländischen sowie internationalen Partnerorganisationen.

Der Kernbereich und die Basis der Aktivitäten der eco Beschwerdestelle ist die Entgegennahme von Beschwerden über verbotene Internetinhalte: Internetnutzer:innen haben die Möglichkeit, uns kostenlos und anonym Internetinhalte zu melden, die sie für verboten und jugendgefährdend halten. Das können beispielsweise Gewaltdarstellungen sein, Hass und Hetze, aber auch sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche wie Missbrauchsdarstellungen. Zum Einreichen von Beschwerden stehen mehrere Meldeoptionen zur Verfügung, beispielsweise auch auf juuuport.de. Unsere juristischen Expert:innen der Beschwerdestelle prüfen diese Meldungen dann auf Verstöße gegen das deutsche Recht. Anschließend kontaktiert die eco Beschwerdestelle – je nach Fall – Strafverfolgungsbehörden, Online-Dienste, ausländische Partnerbeschwerdestellen etc., jeweils mit dem Ziel einer schnellen Löschung der verbotenen Inhalte.

Neben der Bearbeitung von Beschwerden bietet die eco Beschwerdestelle auch Workshops und Webinare an, um Jugendliche, Eltern, Lehrkräfte und andere Multiplikator:innen, über Risiken und Handlungsmöglichkeiten im Internet aufzuklären und mit Medienkompetenzen auszustatten. Unternehmen, die sich im Vorfeld für die Einhaltung des Jugendschutzes engagieren möchten, unterstützt die eco Beschwerdestelle im Rahmen der eco Jugendschutzbeauftragung. Zudem dient unser “Expertenlunch Jugendmedienschutz” als Forum für den Austausch von Mitgliedsunternehmen des eco zu wichtigen Fragen des Jugendschutzes.

Wer bearbeitet die Beschwerden eigentlich? Wer genau kümmert sich um mein Anliegen? Wer sind die Menschen hinter der Beschwerdestelle? Und sind die Inhalte nicht auch für die Beschwerdestellenmitarbeiter:innen belastend?

Bei der Beschwerdebearbeitung dreht sich sehr viel um “verboten oder erlaubt” und damit um die rechtliche Bewertung von Inhalten. Dabei legen wir besonderen Wert auf eine qualitativ hochwertige juristische Bewertung und die Wahrung der Grundrechte. Bei der eco Beschwerdestelle arbeiten daher ausschließlich Jurist: innen, die die eingehenden Beschwerden bewerten.

Die gemeldeten Inhalte können dabei nicht nur für die meldenden Personen, sondern auch für Beschwerdestellen-Mitarbeiter:innen belastend sein. Immerhin haben wir es in den meisten Fällen doch mit drastischen Inhalten zu tun. Um hier die Kolleginnen und Kollegen zu schützen, haben wir eine sogenannte Staff Welfare Policy etabliert. Diese enthält Vorsorge-Tipps für die Sichtung der gemeldeten Inhalte und sieht zudem beispielsweise auch vor, dass die Hinweisbearbeitung nur einen bestimmten Anteil der wöchentlichen Arbeitszeit ausmacht und grundsätzlich niemand bei der Hinweisbearbeitung allein im Büro ist. Das Wohl unserer Mitarbeiter:innen in Hinblick auf diesen äußerst sensiblen Bereich der Beschwerdestellenarbeit, steht für uns an oberster Stelle.

Gibt es Do's und Don'ts für das Melden von Inhalten? Wie genau muss eine Meldung bei JUUUPORT aussehen, damit sie bearbeitet werden kann? Welche Angaben dürfen z.B. nicht fehlen? Und bei welchen Inhalten ist eine Nachverfolgung der Meldung aus rechtlichen Gründen schwierig?

Beim Ausfüllen des Formulars kann kaum etwas schiefgehen: Es muss lediglich die konkrete URL des Inhalts als Link angeben werden, auf den die/der Beschwerdeführer:in gestoßen ist. Die konkrete URL ist wichtig, damit wir den jeweiligen Inhalt finden und anschließend bewerten können, den die meldende Person gemeint hat. Nehmen wir zum Beispiel einen Inhalt auf Insta. Würde uns hier nur instagram.com gemeldet ohne konkreten Verweis auf einen Post, ein Profil o.ä. (z. B. www.instagram.com/juuuport/), hätten wir aufgrund der unzähligen Inhalte keine realistische Chance genau den Inhalt zu finden und zu bewerten, den die meldende Person meinte.

Das Feld „Beschreibung“ ermöglicht, uns in wenigen Worten wichtige und ergänzende Informationen zum gemeldeten Inhalt mitzuteilen. Hier reichen auch kurze Schlagworte aus, zum Beispiel was dort gefunden wurde und gemeldet werden soll.

(Rechtlich) Schwierig wird es für uns dann, wenn zwar alle benötigten Informationen da sind, es sich aber bei dem gemeldeten Inhalt um Beleidigungen und andere Verstöße gegen Persönlichkeitsrechte handelt. Hier sieht unser Rechtssystem vor, dass der/die Betroffene selbst aktiv werden muss, zum Beispiel durch einen sogenannten Strafantrag oder eine Unterlassungsaufforderung im eigenen Namen. Da dürfen wir dann als Beschwerdestelle die eigentlich nötigen Schritte gar nicht gehen. In diesen Fällen bleibt uns leider nur, der meldenden Person mit Informationen zum weiteren möglichen eigenen Vorgehen weiterzuhelfen.

Welche Angaben müssen die Meldenden über sich selbst machen? Wie wird die Gewährleistung von Anonymität beim Melden illegaler Internetinhalte sichergestellt?

Jede Person kann frei entscheiden, welche Angaben gemacht werden. Es besteht die Möglichkeit, Meldungen vollständig anonym abzugeben. Dabei werden auch keine IP-Adressen oder ähnliche Daten im Hintergrund aufgezeichnet. Bei anonymen Meldungen ist es aber besonders wichtig, alle relevanten Informationen, wie etwa konkrete URLs, anzugeben, da wir ohne Kontaktmöglichkeit keine Rückfragen stellen können, wenn uns zu der Beschwerde Informationen fehlen sollten.

Selbst wenn persönliche Daten wie Name und/oder E-Mail-Adresse angegeben werden, werden diese im Beschwerdeverfahren grundsätzlich nicht weitergegeben. Sollte eine Weitergabe ausnahmsweise notwendig sein, holen wir vorher die Zustimmung der meldenden Person ein.

Viele Jugendliche sind der Meinung, dass das Melden von Inhalten im Internet gar nichts bringt, weil danach sowieso nichts passiert. Was sagt ihr bei eco dazu? Wie viele Meldungen bearbeitet ihr pro Jahr? Welche Erfolge erzielt ihr bei diesen Meldungen? Und was sagt das über die Wichtigkeit des Meldens von Inhalten aus?

Die Wahrnehmung, dass das Melden illegaler Internetinhalte nichts bringt, finden wir schade. Aus unserer Sicht ist das nicht richtig, deshalb wollen wir hier auf zwei Aspekte einmal genauer schauen.

Nicht alles, was wir als geschmacklos und verurteilungswürdig empfinden, ist tatsächlich auch gesetzlich verboten. Im vergangenen Jahr haben wir im Bereich Jugendschutz bei der eco Beschwerdestelle knapp 66.000 Beschwerden erhalten. Davon waren rund 17.500 Beschwerden „berechtigt“, das heißt bei diesen Fällen haben wir einen Rechtsverstoß festgestellt. Bei den geschmacklosen, aber erlaubten Internetinhalten steht auch aus rechtlichen Gründen das Löschen der Inhalte nicht im Vordergrund. Hier müssen wir als Gesellschaft dann gemeinsam einen anderen Weg finden, damit Hass und Missgunst im Internet keinen Platz finden. Zudem können die Beschwerdestellen ggfs. den Meldenden auch Organisationen aus ihrem Netzwerk benennen, die jenseits vom Löschen der Inhalte helfen können, mit der Situation gut umzugehen.

Bei den berechtigten Beschwerden haben wir auch im vergangenen Jahr an die guten Erfolgsquoten der Vorjahre anknüpfen können: Hier konnten wir in 98,35 Prozent der Fälle weltweit eine Löschung der monierten Webinhalte erwirken.  

Jede Meldung zählt also. Und es gilt: Bei den Beschwerdestellen erwartet niemand, dass die meldende Person eine perfekte rechtliche Vorbewertung vornimmt.

Gemeinsam gegen illegale Inhalte im Internet!

Hilf auch Du mit, das Internet für Dich und andere sicherer zu machen.

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