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coole seite

hi!



coole seite habt ihr hier. ich würd gern wissen ob mobbing strafbar ist. weil das ist ja ziemlich übel,
wenns einen so richtig erwischt, vielleicht auch von mehreren noch
gemobbt zu werdne. und wie kann man das im internet nachweisen? mir ist
mal passiert dass welche die ich auch richtig kannte beim chatten immer
so getan haben als wenn ich nichts geschrieben  hätte. sie haben mich
von allen gesprächen ikgnoriert. ging ne ganze zeit so und war übel für
mich, aber das ist jawohl nicht strafbar. ab wann wirds denn so
hochoffziell, ich meine ab wann kann man denn so richtig was dagegen
machen?

würde mich freuen wenn viele antworten.

iffes

  • Von: 1ffes 01.05.2010, 12:22
  • 1125 Besucher
  • 7 Antworten
  • 0 Nutzer finden diese Frage interessant

RE: coole seite

Hi,

Mobbing ist strafbar,soweit ich weiß.

Allerdings ab einem bestimmten "Level".Erpressung,Schlägereien,sogar Beschimpfungen sind verboten,und man kann angezeigt werden.

Ignorieren ist jetzt eigentlich kein so großes Ding.Klar,es zerstört das Selbstbewusstsein und die psychische Kraft,aber ist noch harmlos.Mit der Zeit hört das vllt auch wieder auf.

Aber Adrian wird uns schon mitteilen,wie das jetzt wirklich ist :D

  • Von: Proxy 01.05.2010, 12:45
  • 0 Nutzer finden diese Antwort hilfreich

RE: coole seite

So ist es! :D

Danke, Proxy!

Also ich hab mich mal etwas schlau gemacht und das ist dabei herausgekommen:

"Mobbing" selbst wird in Gesetzesexten nicht erwähnt, allerdings die Bestandteile, aus denen sich Mobbing zusammensetzt:

So kann bei Ehrverletzung (was Mobbing ja auf jeden Fall ist) nach dem Persönlichkeitsrecht auf Unterlassung und Schadenersatz geklagt werden.

Beleidigung ist nach §185 StGB sogar strafbar. Bei "Beleidigung mit Tätigkeit" sind bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe möglich.

Wer andere belästigt oder zielgerichtet attackiert, kann ebenfalls mit Gefängis bestraft werden (Nachstellung §240 StGB, Bedrohung §241).

Wer Gerüchte über jemanden Verbreitet kann wegen "übler Nachrede" (§186 StGB) und "Verleumdung" (§187 StGB) ebenfalls bestraft werden.

Die Sachen sie ich jetzt rausgesucht habe, sind natürlich nur Beispiele. Es kann ja auf so viele verschiedene Arten gemobbt werden, dass das jetzt hier etwas den Rahmen sprengen dürfte.
Wichtig ist aber zu wissen: Kein Opfer ist ungeschützt. Es gibt immer die Möglichket sich zu wehren. Das Gesetz ist hier immer auf unserer Seite.

Ich würde aber auch sagen, dass die Anzeige, zum Beispiel wegen den oben genannten Tätigkeiten, zwar immer möglich ist, ich würde es allerings nicht immer sofort empfehlen, sondern eher als "letzten Ausweg", wenn es wirklich sehr extrem ist.

Wer zum Beispiel in der Schule gemobbt wird, dem ist mit einem Gespräch mit einem Vertrauenslehrer oder Konfliktschlichter fürs erste sicher besser geholfen.
Der kann nämlich auch den "Mobber" sofort mit einbeziehen und die Situation häufig sehr viel schneller entschärfen, als es mit einem Prozess der Fall wäre...

Trotzdem: Bei extremen Mobbing sollte man ab einem bestimmten Punkt auch nicht zögern, sich an die Polizei zu wenden!

Kann iwer noch was ergänzen?

Ich hoffe, ich konnte dir etwas helfen!
Wenn du noch Fragen hast oder etwas Bestimmtes nochmal etwas genauer wissen möchtest, schreib einfach wieder!

Liebe Grüße,
Adrian

  • Von: Adrian 01.05.2010, 14:40
  • 0 Nutzer finden diese Antwort hilfreich

RE: coole seite

hey! 

danke fürs antworten! also sehe ich das richtig mobbing ist nicht gleich mobbing sondern es kommt drauf an, was gemacht wird? was ist denn wenn zb einer in der schule den rucksack von einem ausschüttet (ist mir mal passiert), aber immer nur so kleine sachen wie ignoriern und so. finde ich manchmal viel schlimmer als das so offensichtlich zu tun. das kann man ja auch nicht beweisen. habe schon mal gedacht man müsste andere auf seine seite ziehen, aber hilft das was? oder wird es dadurch nur schlimmer?



iffes

  • Von: 1ffes 03.05.2010, 21:10
  • 0 Nutzer finden diese Antwort hilfreich

RE: coole seite

Hi,

ja.Sachbeschädigung(oder noch schlimmer,Körperverletzung) is was andres,wie zB mal n witz auf Kosten von nem anderen zu mahcne.

Aber es gibt da viele Mobbingarten,die man anzeigen darf (ja,man darf auhch schon die Beleidigung Depp anzeigen,aber wer macht sowas schon?):

-Rufmord-Körperverletzung-Schbeschädigung-Diebstahl-Seelische Verletzungen-Schimpfwörter etc etc...

  • Von: Proxy 04.05.2010, 14:16
  • 0 Nutzer finden diese Antwort hilfreich

RE: coole seite

@iffes:

Bei den beiden von dir genannten Beispielen würde ich jetzt mal spontan auf Ehrverletzung tippen. Das gehört mit zum Persönlichkeitsrecht. Besonders durch das erste Beispiel wirst du ja in gewisser Weise "bloßgestellt".

Sollte dabei auch etwas kaputt gegangen oder beschädigt worden sein, ist der Fall ziemlich eindeutig:
Sachbeschädigung.

Du hättest auf jeden Fall Anspruch auf Unterlassung und ggf. Schadenerstz nach §§ 823, bzw. 1004 BGB.

Weiß vielleicht irgendwer mehr oder wie man sowas auch noch sehen könnte?

Liebe Grüße,
Adrian

  • Von: Adrian 04.05.2010, 20:24
  • 0 Nutzer finden diese Antwort hilfreich

RE: coole seite

Und wieder hat der große Adrian einen Fall gelöst.

 

Applaus!...

  • Von: Alex_Rider 08.05.2010, 13:56
  • 0 Nutzer finden diese Antwort hilfreich

RE: coole seite

ja, im gegensatz zu manchen anderen hier, was?

  • Von: music4you 09.05.2010, 16:53
  • 0 Nutzer finden diese Antwort hilfreich

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