Was taugt GoSupermodel?
Meine Freundin ist bei GoSupermodel. Ich überlege da auch mitzumachen, weil es schön finde die Modlels zu designen. Habt ihr hier Erfahrungen? Wie ist das mit dem Datenschutz im Forum bei GoSupermodel. Kann man über Google lesen, was wir da schreiben. Wie ist sonst eure Einschätzung der Seite. Danke
- Von: Poldi 18.03.2010, 19:18
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RE: Was taugt GoSupermodel?
hi!
also ich selbst kannte das Spiel bisher nicht und bin auch nicht angemeldet.
Deshalb kann ich auch nur sagen, was ich "von aussen" auf den ersten Blick sehe...
Also wie bei fast allen Spielen ist die Anmeldung ja kostenlos, man kann sich alledings auch eine "Mitgliedschaft" kaufen.
Ich gehe davon aus, dass du in dem Spiel irgendwann nicht mehr wirklich weiter kommst oder zumindest ziemliche Nachteile hast, wenn du nicht "Mitglied" bist.
Diese "Mitgliedschaft" kostet im einfachsten Paket 2€/Woche, wenn man das mal aufs Jahr hochrechnet wäre man bei (2€ x 52 = 104€). Das ist schon nicht gerade wenig...
Ob dir das Spiel an sich Spaß macht, musst du natürlich für dich entscheiden 
Zu Google: Google kann immer nur das finden, auf das auch jeder andere (ohne Anmeldung) drauf Zugriff haben.
Das hieße, wenn du dort etwas öffentlich ins Forum schreibst, dann ja. Wenn du deiner Freundin eine private Nachricht schreibst, dann nein.
Noch mehr zum Thema (kostenpflichtige) Browsergames findest du auch hier:
http://juuuport.de/infos-zu-problembereichen/thema-des-monats/Browsergames/24/
Liebe Grüße,
Adrian
- Von: Adrian 19.03.2010, 21:26
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RE: Was taugt GoSupermodel?
... und bis du dann zahlen musst um weiter zu kommen, biste schon mittendrin und willst natürlich keinesfalls aufhören! Finde ich nicht so doll. Immerhin haben die ein Forum wo sich Mädels über Mädelskram unterhalten können. Ist ja schonmal was... 
Gruß!
Ps: Bin übrigens auch nicht angemeldet!
- Von: dynamite 21.03.2010, 13:49
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RE: Was taugt GoSupermodel?
Also wegen dem Thema Datenschutz.
Ich würd generell immer aufpassen,was ich in Foren etc schreibe.
In so Communityprofilen lass ich dann viele Felder frei,oder schummel beim Wohnort etc,da das ja niemanden was angeht,oder?
- Von: Proxy 22.03.2010, 20:25
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RE: Was taugt GoSupermodel?
@proxy:
Bei Angaben schummeln ist ganz schlecht und sollte unbedingt vermieden werden! Das ist Betrug und kann ebenfalls sehr teuer sein. Wenn man seine Adresse angeben muss, sollte man sowieso immer sehr vorsichtig sein (siehe Thema des Monats).
Paul
- Von: PaulJJ 23.03.2010, 15:01
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RE: Was taugt GoSupermodel?
@ PaulJJ
Ja,aber es kommt drauf an,wo und wann die Flahscangaben gemacht worden sind.In Foren ist das nicht schlimm...erst wenn du ein Vertrag etc auf deinen falschen Namen abschließt.Und,woher wollen die wissen,dass mein Hobby z.B. nicht Fußball ist,sondern Handball?
In der Regel muss man ja auch keine solchen Angaben ausfüllen.In Communitys ist das eig egal.Ich hatte noch nie Probleme damit.
Höchstens bei Facebook würde ich aufpassen,da manchmal Accounts mit komsichen Namen geschlossen werden.
- Von: Proxy 23.03.2010, 18:06
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RE: Was taugt GoSupermodel?
@Proxy:
Eine Falschangabe beim Hobby halte ich auch nicht für so tragisch, aber bei Adresse, Alter oder so kann das schlechte Folgen haben. Ich habe das selber schon gemacht und auch Probleme bekommen.
Es ist also besser da eher vorsichtig zu sein und es nochmal zu überdenken, wenn solche Daten erforderlich sind.
Paul
- Von: PaulJJ 24.03.2010, 15:10
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RE: Was taugt GoSupermodel?
HAllo PaulJJ!
Mich würde interessieren was genau für Probleme man bekommt, wenn man falsche Angaben macht, sagen wir über das Alter. Was für Erfahrungen hast du gemacht?? Ich denke wenn man sich irgendwo anmeldet und gibt ein falsches Alter an wenn man irgendwas runterladen will, was es vielleicht erst ab 18 gibt, liegt das dann nicht an dem Betreiber der Webseite, das zu prüfen? ok, man sollte sich im chat nicht älter machen als man ist finde ich, aber sonst? Machen das nicht alle so? Das ist doch nicht strafbar oder so.
Grüße!
- Von: theSensational 06.04.2010, 11:17
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RE: Was taugt GoSupermodel?
Hi,
also nachweisen können die das einem nicht.Die wissen ja nicht,wer da vorm PC sitzt.Auch die IP Adresse sagt nicht viel.Wer über WLAN ins INet geht kann man erst recht nicht nachweisen,da kann n Nachbar reingegangen sein oder n Kumpel mit seim laptop.Selbst wenn man über Kabel über 1ne IP ins INet geht kann man nicht"personalisiert" werden,wem der Anschluss gehört.Kann ja immernoch n verwandter,Gast etc ins Internet gegangen sein,deshalb sind z.B. Vertragsabschlusse meines Wissens nach verboten.(Genauso wie über Telefon)
- Von: Proxy 06.04.2010, 14:50
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RE: Was taugt GoSupermodel?
Ich mein das gar nicht technisch. Ich mein nur: ist es nicht die Aufgabe des Betreibers einer Webseite wenn er etwas anbeitet, was kostet, auch dafür zu sorgen, dass er weiß mit wem er es zu tun hat?Zb bei gosupermodel! Da kann man was kaufen, und zwar jeder. Und was ist mit zehnjährigen? die sagen dann sie sind 16 und kaufen was. wer ist dann schuld? der zehnjährige oder der Betreiber? wisst ihr was ich mein?
- Von: theSensational 07.04.2010, 12:49
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RE: Was taugt GoSupermodel?
Da die Frage kam wie es bei mir war:
Ich war zu dem Zeitpunkt (zum Glück) noch 13. Deshalb habe ich es geschafft mit Hilfe meiner Eltern das alles zu regeln. Die Betreiber haben allerdings zwischenzeitlich mit Anzeige und gerichtlichen Folgen gedroht. Soweit ist es dann aber doch nicht gekommen.
Ich kann nur sagen, dass ich dadurch wesentlich vorsichtiger geworden bin und empfehele jedem das auch zu sein.
Paul
- Von: PaulJJ 07.04.2010, 15:23
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an PaulJJ
Hallo PaulJJ!
Danke für die Antwort. Frage mich nur ob es wirklich so schlimm gekommen wäre. Wie habt du und deine Eltern das denn geregelt?? Mit 13 darf man ja noch gar keinen Vertrag abschließen soweit ich weiß. Also ist der dann auch nich gültig, oder? Frage mich halt ob es wirklich bis zum Gericht gegangen wär oder das nur Drohungen waren??
Ansonsten bin cih voll deiner Meinung! Wenn man soviel usfüllen soll dann sollte man erstma die Finger davon lassen!
Grüße
- Von: theSensational 07.04.2010, 19:42
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RE: Was taugt GoSupermodel?
Hi,
man kann noch keinen Vertrag unter 18 Jahren abschließen.Bei Internetverträgen ist das sowieso eine Sache,man kann nicht nachweisen,wer sich da angemeldet hat.
Aber da sollte nichts passieren,da solche Betreiber meistens nicht vor Gericht gehen.
Lieber Support anschreiben,die Dinge klären,dass man eigentlich den vertrag garnicht abschließen düfte etc...
- Von: Proxy 07.04.2010, 19:53
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RE: Was taugt GoSupermodel?
Also man ist ja schon ab 14 eingeschränkt geschäftsfähig.
Aus diesem Grund sagt Paul auch, dass er Glück gehabt hat, denn wäre er ein paar Monate älter gewesen, wäre das ganze wohl noch etwas komplizierter geworden...
Übrigens stimme ich Proxy zu: In der Regel bleibt es bei Mahnungen und Drohungen, ein Gerichtsverfahren wäre den meisten "Abzockfirmen" (wir reden hier jetzt denke ich nicht mehr von GoSupermodel) zu aufwändig.
Adrian
- Von: Adrian 07.04.2010, 22:13
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RE: Was taugt GoSupermodel?
Hi,
stimmt.
Ich glaube,dass man unter 18 nur Verträge bis zu 100€ abschließen kann.
- Von: Proxy 08.04.2010, 19:12
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RE: Was taugt GoSupermodel?
DAS SPiel ist generell nicht so toll, man muss sich schon ziemlich dafür interessieren um überhaupt mitzumachen.
- Von: Alex_Rider 08.05.2010, 14:07
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RE: Was taugt GoSupermodel?
Um mal wieder dieses "ältere" Thema aufzugreifen... 
Ich hab mal die Rechtsberatung von Juuuport um Hilfe gebeten, ob man sich als Jugendlicher strafbar macht, wenn man im Internet Falschangaben bezüglich des Alters macht. Ich zitiere hier mal aus der (etwas längeren) E-Mail:
Zitat Elisabeth:
“Also, es ist grundsätzlich so, dass Falschangaben im Internet durch Minderjährige sich zivilrechtlich (also insbesondere bei Verträgen)
nicht negativ zu deren Lasten auswirken. Minderjährige (ab 7 Jahren,
davor sind sie generell geschäftsunfähig, § 104 Nr. 1 BGB) können,
egal, ob sie sich als volljährig ausgeben oder nicht, rechtswirksam
Verträge nur mit Erlaubnis/Zustimmung der Eltern bzw. Sorgeberechtigten
abschließen. Ein Vertrag, der ohne Erlaubnis/Zustimmung abgeschlossen
wird (das ist natürlich auch der Fall, wenn die Eltern erst im
Nachhinein von dem Vertragsabschluss erfahren und die Zustimmung -
nachträglich - verweigern), ist unwirksam (§ 105 Abs. 1, §§ 107 ff.
BGB). Auch der sog. „Taschengeldparagraph“ (§ 110 BGB)
§ 110 Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln
[...]
ändert daran nichts, denn er greift nur bei kleineren Rechtsgeschäften
(z. B. wenn sich Kinder etwas Süßes im Laden kaufen), nicht aber bei
größeren Geschäften und erst recht nicht bei solchen mit dauerhafter
Bindung (wie z. B. die typischen Abo-Geschäfte).
Auch strafrechtlich haben Minderjährige, die im Internet falsche
Angaben (insbesondere zu ihrem Alter) machen, in der Regel nichts zu
befürchten. Die immer wieder auftauchende Androhung einer Anzeige wegen Betruges
greift hier meistens nicht. Denn der Straftatbestand des Betruges
(hier: Computer-Betrug) setzt voraus, dass man das Vermögen des anderen
vorsätzlich geschädigt hat (versuchter Betrug: dass man schädigen
will). Das heißt, der/die Minderjährige muss den anderen mit der
Falschangabe bewusst getäuscht haben und sich hierdurch eine
wirtschaftliche Leistung von diesem erschlichen und diesen in seinem
Vermögen geschädigt haben, wobei der/die Minderjährige auch die
Schädigung bewusst gewollt haben muss. Gerade bei den sog. Abo-Fallen
ist das aber gar nicht der Fall. Hier wird ja – andersherum – von den
Anbietern gerade der Eindruck der Kostenfreiheit der Angebote geweckt,
um die Nutzer gezielt in die „Kostenfalle“ tappen zu lassen, was heißt,
dass ein Betrug hier tatsächlich (nur) von Seiten der Anbieter
stattfindet. Demjenigen aber, der ein kostenfreies Angebot nutzen will,
kommt es hingegen gerade nicht darauf an, sich auf Kosten des Anbieters
zu bereichern.
§ 263 Betrug
[...]
§ 263a Computerbetrug
[...]
Bei Kindern/Jugendlichen unter 14 Jahren kommt eine Strafbarkeit im Übrigen sowieso nicht in Frage, weil diese noch strafunmündig sind, also strafrechtlich überhaupt noch nicht zur Verantwortung gezogen werden können (§ 19 StGB).
Falschangaben im Internet in anderen Zusammenhängen (z. B. bei der
Nutzung von Foren) erfüllen aus dem o. g. Grund in aller Regel
ebenfalls nicht den Tatbestand des Betruges, da hier ja regelmäßig auch
keine Vermögensverschiebungen stattfinden.
Eine schöne Zusammenstellung an Informationen hierzu mit weiter
verweisenden Links zu entsprechenden Infos und Musterschreiben der
Verbraucherzentralen ist zu finden unter dem gemeinsamen Angebot der
Landesmedienanstalten „Internet-ABC“ unter http://www.internet-abc.de/eltern/newsletter-rechtliche-grundlagen.php sowie (auch für Volljährige) beim Bundesjustizministerium unter http://www.bmj.bund.de/enid/Verbraucherschutz/Kostenfallen_im_Internet_1mj.html. “
Vielleicht hat das ja für etwas Klarheit gesorgt und konnte einigen etwas die Angst nehmen! 
Liebe Grüße,
Adrian
- Von: Adrian 17.05.2010, 21:44
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