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Urheberrecht

Die Buchstaben des Worts

Foto: ©istockphoto.com/Matt Jeacock

Das Urheberrecht oder Copyright wird im Web häufig nicht so ernst genommen. Häufig denken vor allem Jugendliche, dass sie fremde Werke benutzen dürfen und ein Vermerk auf den eigentlichen Urheber ausreicht. Das stimmt aber so nicht! Grundsätzlich gilt: Bevor man Fotos, Videos oder Texte anderer Leute irgendwo veröffentlicht, zum Beispiel in einem Forum oder auf Foto- und Videoplattformen, muss man die Erlaubnis des Urhebers einholen. Manche Leute reagieren nämlich empfindlich, wenn man es doch tut, und im schlimmsten Fall drohen teure Abmahnungen durch einen Anwalt.

Fotos und Videos

Das Urheberrecht von Fotos und Videos liegt immer beim Ersteller. Dieser hat die Möglichkeit, an andere die Nutzungsrechte für sein Werk zu vergeben. Entweder gegen Geld oder unentgeltlich. Auf jeden Fall solltest du dir immer eine Erlaubnis des Urhebers einholen, wenn du Bilder und Videos weiter verwenden willst, erst recht, wenn du sie irgendwo im Web veröffentlichen willst. Das gilt auch für Profilbilder in Foren oder anderen Communitys.

Wenn du selbst ein Foto oder Video erstellt hast, bist du automatisch der Urheber. Sind darauf allerdings andere Leute zu sehen, musst du sie immer fragen, wenn du das Material irgendwo verwendest. Noch höher als das Urheberrecht wird nämlich das Allgemeine Persönlichkeitsrecht bewertet. Es kann also passieren, dass sich jemand in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt fühlt, wenn du zum Beispiel Fotos von der letzten Party irgendwo veröffentlichst. Das gilt auch für Communitys.

Tauschbörsen

Wer Musik, Videos (Filme), Fotos, Software oder anderes urheberrechtlich geschütztes Material bei Tauschbörsen herunter lädt oder zum Herunterladen anbietet, verletzt das Urheberrecht. Deshalb solltest du von Tauschbörsen lieber die Finger lassen. Viele Firmen suchen mittlerweile gezielt in Tauschbörsen nach Leuten, die das Urheberrecht verletzen. Und über die IP-Adresse deines Rechners kannst du auch ausfindig gemacht werden, wenn die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen einleitet. Häufig ist das am Ende ein teurer Spaß, denn die Firmen verlangen Schadensersatz, den du oder deine Eltern zahlen müssen.

Texte

Bei Texten ist die Lage etwas weniger eindeutig, grundsätzlich hat aber auch hier der Urheber zunächst alle Rechte an dem von ihm geschaffenen "Werk", in diesem Fall, dem Text. Das vor allem im Web beliebte Drag and Drop ist hier nicht angebracht, denn das Kopieren ganzer Passagen aus Texten ist eine Urheberrechtsverletzung - allerdings nur, wenn du das Werk vervielfältigst, verbreitest oder öffentlich zugänglich machst. Zum privaten Gebrauch ist es erlaubt. Das gilt übrigens auch für CDs: Wenn du dir eine Musik-CD von einem Freund kopierst, ist das völlig OK. Problematisch wird es, wenn du mehr als sieben Kopien erstellst oder einen Kopierschutz umgehst. Das ist nämlich schon wieder nicht erlaubt.

 

Autor: Admin
Erstellt am: 23.09.2009, 16:12
Überarbeitet am: 11.03.2012, 10:41
Tags: Internet und Technik Urheberrecht Recht

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