Fotos im Web
Foto: ©istockphoto.com/Claudia Dewald
Fotos - ob als Profilbild, in Galerien in Communitys oder zur Verschönerung der eigenen Website – fast jeder hat schon mal eigene Fotos im Web veröffentlicht oder Fotos von anderen benutzt. Es ist ziemlich einfach, sich Bilder runterzuladen, zu verschicken oder zu veröffentlichen – trotzdem solltest du dabei einige Regeln beachten. Wir geben dir Tipps und Infos zu typischen Fällen.
Das Recht am persönlichen Bild
Das Urheberrecht
Die Privatkopie
Was tun bei Abmahnungen?
Das Recht am persönlichen Bild
Du hast ein Profil in einer Community und möchtest ein eigenes Bild dafür hochladen? Kein Problem – solange nur du auf dem Foto zu sehen bist. Befinden sich noch eine oder mehrere andere Personen auf dem Foto, solltest du diese vorher um Erlaubnis fragen. Denn jeder hat das „Recht am persönlichen Bild“.
Das Recht am persönlichen Bild ist gesetzlich festgeschrieben und gehört zu den allgemeinen Persönlichkeitsrechten. So steht es auch im § 22 des Kunsturhebergesetzes (KunstUrhG): „Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. {...}“.
Umgekehrt gilt das natürlich auch für dich: Wenn jemand ein Foto, auf dem du zu sehen bist, ohne deine Zustimmung veröffentlicht, wird dein Recht am persönlichen Bild verletzt. Möchtest du keine Veröffenlichung, kannst du die Person nun auffordern, das Foto umgehend zu entfernen. Wenn das nichts nützt, wende dich an den Betreiber der Website und erkläre ihm das Problem. Der Betreiber muss das Foto nun entfernen.
Das Urheberrecht
Der Urheber eines Bildes ist die Person, die es gemacht hat. Deshalb hat der Urheber auch die ausschließlichen Verwertungsrechte. Zu den Verwertungsrechten gehört auch das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a des Urheberrechtsgesetzes UrhG). Das bedeutet fürs Internet: Der Urheber allein darf ein Foto auf eine Website stellen oder als Profilbild benutzen.
Natürlich darf der Urheber bestimmte Rechte an seinem Werk auf andere Leute übertragen. Dafür vergibt er Lizenzen für sein Werk. Das Wort Lizenz leitet sich vom lateinischen licet ab und bedeutet soviel wie „es ist erlaubt“ oder „Erlaubnis“. Mit der entsprechenden Lizenz oder Erlaubnis des Urhebers darf ein Foto also auch im Internet veröffentlicht bzw. weiter verbreitet werden.
Benutzung von urheberrechtlich geschützten Fotos im Internet
Dir gefällt ein Bild, das du irgendwo im Web entdeckt hast und du möchtest es auf deiner Website oder in deinem Profil haben? Dann schreib einfach den Betreiber der Site, auf der du es gesehen hast, an oder frag den Urheber, wenn du ihn persönlich kennst oder seine Kontaktdaten angegeben sind. Und benutze es bitte erst, wenn er dir sein Einverständnis gegeben hat. Dann bist du auf der sicheren Seite und vor Abmahnungen oder Klagen sicher.
Kannst du mit der Bearbeitung eines Fotos das Urheberrecht umgehen?
Nein, das kannst du nicht. Viele Leute denken, ein anderer Bildausschnitt oder die Bearbeitung eines Fotos würden ausreichen, damit ein „neues“ Bild entsteht. Doch hier solltest du aufpassen. Zunächst mal ist es laut § 23 UrhG „Bearbeitungen und Umgestaltungen“ nur mit Einverständnis des Urhebers erlaubt, ein Werk zu bearbeiten. Das gilt natürlich auch für Fotos.
Die freie Benutzung – also beispielsweise die Veröffentlichung eines Bildes auf der eigenen Website ohne Erlaubnis des Urhebers – ist möglich, wenn du ein Foto so stark veränderst, dass es mit dem Original nicht mehr viel zu tun hat. Wann du ein „neues Werk“ geschaffen hast, ist allerdings auch Ansichtssache, deshalb frag im Zweifelsfall lieber den Urheber, bevor es Ärger gibt. Wenn du ein Bild zum Beispiel nur als Inspiration für dein eigenes benutzt, ansonsten aber etwas ganz neues, eigenständiges, schaffst, gilt § 24 UrhG „Freie Benutzung“. Achte bitte darauf, dass sich dein Bild auch von dem ursprünglichen Bild völlig abhebt.
Die Privatkopie
Wenn dir ein Bild gefällt, darfst du es zu privaten Zwecken von einer Website runterladen und auf deiner Festplatte speichern. Voraussetzung dafür ist, dass du das Bild nirgendwo veröffentlichst (auch nicht im Internet, zum Beispiel als Profilfoto) und nicht für kommerzielle Zwecke nutzt. Außerdem darfst du das Bild auch weitergeben, also auf CD brennen oder per E-Mail verschicken – allerdings nur im privaten Bereich und an Leute, die du sehr gut kennst, zum Beispiel Familienmitglieder oder deine engsten Freunde. Diese Nutzung nennt sich Privatkopie und ist erlaubt. Hierfür benötigst du auch nicht das Einverständis des Urhebers. Mit einer Privatkopie verletzt du das Urheberrecht definitiv nicht.
Was tun bei Abmahnungen?
Natürlich solltest du eine Urheberrechtsverletzung vermeiden! Wirst du nämlich dabei erwischt, kann das für dich oder deine Eltern teuer werden. Macht dich jemand einfach so darauf aufmerksam und bittet dich, das entsprechende Bild zu entfernen, solltest du dies umgehend tun.
Manche Urheber oder Firmen engagieren Anwälte, die dir wegen Urheberrechtsverletzungen eine Abmahnung schreiben. Solche Abmahnungen sind häufig mit Geldforderungen verbunden. Deshalb ist es immer ratsam, eine Abmahnung mit den Eltern zu besprechen und sich anschließend von einem Anwalt beraten zu lassen.
Keinesfalls ist es empfehlenswert, Abmahnungen zu ignorieren, da sonst eventuell gerichtliche Schritte gegen dich oder deine Eltern eingeleitet werden. Auch solltest du Unterlassungserklärungen nicht unterschreiben, bevor sich dein Anwalt das Schreiben angesehen hat, denn damit akzeptierst du unter Umständen völlig übertriebene Geldforderungen. Was du in deinem Fall am Besten tust, sagt dir dein Anwalt.
Zu guter letzt: die Manieren
Von gesetzlichen Bestimmungen mal abgesehen – eigentlich ist es selbstverständlich, erst zu fragen, und dann zu veröffentlichen. Auch, wenn die Fotos von der letzten Party witzig sind, aber mal ehrlich: Möchtest du, dass andere sich über dich lustig machen, weil jemand ein peinliches Foto von dir veröffentlich hat? Sicher nicht!
Weitere Informationen zum Thema Urheberrecht:
- www.irights.info
Hier gibt’s Informationen rund um das Urheberrecht in der digitalen Welt
- www.bpb.de
Das Dossier zum Thema Urheberrecht der Bundeszentrale für politische Bildung
Autor: Karin
Datum: 11.12.2009
Autor: Karin
Erstellt am: 11.12.2009, 16:04
Überarbeitet am: 11.03.2012, 10:40
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